Offizielle Institutionen, Organisationen und Abteilungen des Standesamts in Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern in Europa und der Welt haben bestimmte Anforderungen an ausländische Dokumente, die bei den zuständigen Behörden dieser Länder eingereicht werden. Bei Anfragen zu ukrainischen Dokumenten verlangen diese Institutionen in erster Linie die Vorlage folgender amtlicher Dokumente aus der Ukraine: Führungszeugnis/Strafregisterbescheinigung, Geburtsurkunde, Eheurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Beschluss, Affidavit.
Nach Abschluss des Verfahrens zur Beantragung einer ukrainischen Strafregisterbescheinigung, einer Zweitschrift (Duplikat) der Geburtsurkunde, einer Zweitschrift (Duplikat) der Eheurkunde, Ehefähigkeitszeugnis oder eines Beschlusses und anderer offizieller Dokumente bei den zuständigen Behörden der Städte Kiew/Kyjiw, Poltawa, Tschernihiw, Tscherkassy, Kropywnyzkyj/Kirowograd, Charkiw, Kramatorsk, Dnipro, Saporischschja, Cherson, Mykolajiw, Winnyzja, Schytomyr, Riwne, Chmelnyzkyj, Luzk, Lwiw, Ternopil, Iwano-Frankiwsk, Czernowitz, Uschhorod und anderer Städte der Ukraine müssen diese Dokumente mit einer Apostille unterliegen einer beglaubigten Übersetzung vom Ukrainischen ins Deutsche übersetzt werden.

Führungszeugnis/Strafregisterbescheinigung mit Apostille und Übersetzung in der Ukraine
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